Waldbrandschutzverordnung bis Ende Oktober in Kraft!
Jegliches Anzünden von Feuer und Rauchen in den Waldgebieten und angrenzenden Gefährdungsbereichen aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck ist derzeit verboten! (Update 23.06.2020, rujo)
Um der Gefahr von Wald- und Flurbränden vorzubeugen, bitten wir folgende Punkte zu beachten:
- Jegliches Feuerentzünden und Rauchen in Waldgebieten, Waldrandnähe und den angrenzenden Gefährdungsbereich des Waldes wie Wiesen ist zu unterlassen
- Arbeiten mit möglichem Funkenflug sind zu unterlassen
- keine Fahrzeuge auf trockene Wiesen oder Felder abstellen
- bei Feld- und Ernteabarbeiten in der Landwirtschaft entsprechende Sicherheitsmaßnahmen beachten
- kein Entzünden von Feuerwerken
- keinen Müll auf Wiesen oder im Wald zurücklassen, unter intensiver Sonneneinstrahlung können Flaschen und Glasscherben wie eine Brennlupe wirken
Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat die Verordnung bis zum 31. Oktober 2020 erlassen, die BH Salzburg Umgebung bis zur Kundmachung der Aufhebung.
Waldbrandschutzverordnung Bezirk Vöcklabruck
auf der elektronischen Amtstafel der BH Vöcklabruck zu finden; BHVBForst-2020-103098/3-MAT, Verordnung zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung)
Waldbrandschutzverordnung Salzburg Umgebung (ausser Kraft)
Wurde am 23.06.2020 außer kraft gesetzt, Link zur elektronischen Amtstafel der Gemeinde St. Gilgen